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Angelbedingungen für die Mergelkuhle
für Jugendliche |
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| 1. | Allgemein |
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1.1 |
Die Mergelkuhle dient als Erholungsgebiet für die Mitglieder des ASV Fredesdorf sowie deren Ehepartnern, Familien oder Lebensgefährten. |
| 1.2 | Angelberechtigt(fischereiberechtigt)sind alle aktiven und passiven Mitglieder mit aktiven Beitrag. |
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1.3 |
Die Gewässer und die umliegende Natur sind sauber zu halten. Lärmbelästigung jeder Art ist zu vermeiden. |
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1.4 |
Fahrzeuge sind so zu parken, dass andere Anlieger nicht behindert werden. Das Befahren der landwirtschaftlichen Flächen ist grundsätzlich nicht gestattet. |
| 2. | Angelbedingungen |
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2.1 |
Es darf mit einer Handangeln mit je einem Haken sowie Schwimmer oder Grundblei geangelt werden. Es darf keine weitere Rute gebrauchsfertig am Gewässer mitgeführt werden. Es darf mit Naturködern ,Teig oder Forellenpaste geangelt werden |
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2.2 |
Gelandete Fische sind nach dem Fang sofort zu messen, untermaßige Fische sind umgehend, schonend und unversehrt zurück zu setzen! Maßige Fische sind sofort zu töten, lebend h ältern ist verboten. Das Ausnehmen der Fische am Teich ist verboten. Der Fang ist selbst zu verwerten. |
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2.3 |
Außerhalb der offiziellen Vereinsangeln, dürfen
geangelt werden: 3 Forellen pro Tag 2 Karpfen im Monat Bei Erreichen des Fanglimits von 3 Forellen am Tag ist die Angelei einzustellen. |
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2.4 |
Schonmaße: Hecht:45 cm, Karpfen: 40 cm, Schleie: 25 cm, Aal 40 cm |
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2.5 |
Es darf samstags, sonntags und an gesetzl. Feiertagen, von Sonnenauf- bis Sonnenuntergang, geangelt werden. In den Schulferien ist das Angeln auch an den Werktagen erlaubt, bei Verstößen gegen die Angelbedingungen, kann diese Erlaubnis jederzeit vom Vorstand widerrufen werden. Angelplätze sind sauber zu hinterlassen und während der Ausübung der Angelei sind diese nicht zu verlassen. Es herrscht Ruhe am Gewässer. Eisangeln und Lagerfeuer sind verboten. Vereinsfremden Jugendlichen ist das Betreten der Teichanlage untersagt. |
| 2.6 | Fanglisten sind für die ordnungsgemäße Bewirtschaftung des Vereingewässers notwendig, daher sind die Fanglisten bei der Ausübung der Fischerei an der Mergelkuhle mitzuführen und nach dem Angelende um die Anzahl und Größe der entnommenen Fische zu ergänzen.Die Fanglisten sind auf Verlangen dem Gewässerwart oder den beiden Vorsitzenden vorzuzeigen.Fanglisten müssen bis zur Monatsversammlung im Januar beim Gewässerwart bzw.Vorstand abgegeben werden. Für nicht termingerecht abgegebene Fanglisten wird ein Entgelt ( Besatzzuschuss )von € 5,00 erhoben. Dieses entbindet nicht von der Abgabe der Fangliste. |
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2.7 |
Verstöße gegen diese Angelbedingungen können vom Vereinsvorstand mit einem Angelverbot von mind. 3 Monaten für sämtliche Vereinsangeln geahndet werden. |
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gez.der Vorstand |
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