

| Angelbedingungen für die Mergelkuhle |
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1. |
Allgemein |
| 1.1 | Die Mergelkuhle dient als Erholungsgebiet für die Mitglieder des ASV Fredesdorf, sowie deren Ehepartner, Familien oder Lebensgefährten. |
| 1.2 | Angelberechtigt (fischereiberechtigt) sind alle aktiven und passiven Mitglieder mit aktivem Beitrag. |
| 1.3 | Die Gewässer und die umliegende Natur sind sauber zu halten. Lärmbelästigung jeder Art ist zu vermeiden. |
| 1.4 | Die Fahrzeuge sind am Gewässer abzustellen. Für Parkplätze am Gewässer ist gesorgt. |
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2.
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Angelbedingungen |
| 2.1 | Es darf mit zwei Handangeln mit je einem Haken sowie Schwimmer oder Grundblei geangelt werden. Jugendlichen Mitgliedern ist das Angeln mit einer Handangel gestattet. |
| 2.2 | Gelandete Fische sind nach dem Fang sofort zu messen, untermaßige Fische sind umgehend, schonend und unversehrt zurück zu setzen! Maßige Fische sind sofort zu töten, lebend hältern ist verboten. Der Fang ist selbst zu verwerten. |
| 2.3 |
Außerhalb der offiziellen Vereinsangeln, dürfen geangelt werden: |
| 3 Forellen pro Tag | |
| 2 Karpfen im Monat | |
| 2.4 | Schonmaße: |
| Hecht: 45cm, Karpfen: 40cm, Schleie: 25cm, Aal: 40cm | |
| 2.5 | Es darf jeden Tag von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang geangelt werden. Für Jugendliche besteht nur für Samstag, Sonntag und Feiertags eine Angelerlaubnis. |
| 2.6 | Nachtangeln ist in jeder Nacht von Freitag auf Samstag und von Samstag auf Sonntag erlaubt. In der Zeit vom 1. Oktober bis zum 1. März gilt ein Nachtangelverbot. Eisangeln ist verboten! |
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2.7
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Fanglisten sind für die ordnungsgemäße Bewirtschaftung des Vereinsgewässers notwendig, daher sind die Fanglisten bei der Ausübung der Fischerei an der Mergelkuhle mitzuführen und nach dem Angelende um die Anzahl und Größe der entnommenen Fische zu ergänzen.Die Fanglisten sind auf Verlangen dem Gewässerwart oder den beiden Vorsitzenden vorzuzeigen. Fanglisten müssen bis zur Monatsversammlung im Januar beim Gewässerwart bzw. Vorstand abgegeben werden. Für nicht termingerecht abgegebene Fanglisten wird ein Entgeld (Besatzzuschuß) von € 5,00 erhoben. Dieses entbindet nicht von der Abgabe der Fangliste. |